Was das FINMA-Register enthält
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht führt unter finma.ch ein öffentlich zugängliches Register aller in der Schweiz bewilligten Finanzdienstleister. Ein vollständiger Eintrag enthält den rechtlichen Namen des Unternehmens, die Geschäftsadresse, die Art der Bewilligung und deren Gültigkeitsstatus. Fehlt einer dieser Punkte, ist besondere Vorsicht angebracht.
Die FINMA-Warnliste: Konkrete Warnungen, keine Gerüchte
Neben dem Register betreibt die FINMA eine öffentliche Warnliste, auf der Unternehmen geführt werden, die ohne Bewilligung Finanzdienstleistungen erbringen oder gegen die entsprechende Verfahren eingeleitet wurden. Diese Liste wird laufend aktualisiert. Suchen Sie den Namen der Plattform, die Sie prüfen möchten, direkt in dieser Liste. Ein Treffer ist ein klares Signal, von einer Registrierung abzusehen.
Schritt-für-Schritt: So führen Sie die Prüfung durch
Rufen Sie finma.ch auf und navigieren Sie zur Rubrik „Bewilligte Institute" für das Register beziehungsweise „Warnungen" für die Warnliste. Geben Sie den Firmennamen – oder Variationen davon – in das Suchfeld ein. Prüfen Sie anschliessend, ob der Eintrag mit der Adresse und dem Firmennamen übereinstimmt, die der Anbieter auf seiner eigenen Website angibt. Abweichungen sind ein Warnsignal.
Grenzen der FINMA-Prüfung
Nicht jede seriöse Handelsplattform ist zwingend in der Schweiz reguliert. Einige Anbieter sind in anderen Jurisdiktionen lizenziert und wenden sich dennoch an Schweizer Kunden. In diesem Fall prüfen Sie die ausländische Aufsichtsbehörde – und fragen Sie sich, ob diese für Sie als Schweizer Anleger im Streitfall erreichbar ist. Eine Regulierung auf einer fernen Insel bietet Schweizer Kunden kaum praktischen Schutz.